Reines Vitamin C zum Schutz vor Oxidation, zur Aromastablisierung und zur Vorbeugung gegen UTA. Die zulässige Höchstmenge im Wein beträgt in der EU 250 mg/l (25g/hl). Die Zugabe erfolgt kurz vor der Falschenfüllung. Hierzu wird die benötigte Menge in der ca. 20-fachen Getränkemenge aufgelöst und dem Gebinde unter intensiven Rühren zugefügt. Wird Ascorbinsäure zur UTA-Vorbeugung eingesetzt, sollte die Zugabe vor der 1. Schwefelung erfolgen